Erstgespräch: Was Sie wissen müssen
Ich lege besonderes viel Wert auf ein ausführliches Erstgespräch um die möglichen Gründe für die aktuellen Beschwerden herauszufinden. Ich bitte alle meine Patienten vor der ersten Ordination einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen mitzubringen. Diesen können Sie im passwortgeschützten Download-Bereich herunterladen. Das Passwort erhalten Sie von mir bei der Terminvereinbarung. Diesen Gesundheitsbogen besprechen wir im Rahmen der ersten Therapiesitzung ausführlich.
Therapiekosten
Die Therapiekosten können je nach Aufwand und Beschwerdebild variieren. Hier können Sie sich einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
Bar- bzw. Bankomat-zahlung möglich.
> Erwachsene und Jugendliche
Erstbehandlung. TCM Diagnostik mit anschließender Akupunktur und bei Bedarf Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur
Dauer: 60-90 min
Kosten: 190 €
Folgebehandlung. Akupunktur und/ oder Kräutertherapie.
Dauer: 30- 45 min
Kosten: 95 € für Körperakupunktur , 105€ für Körper- und Ohrakupunktur
> Kinder:
(bis zum vollendendeten 10. Lebensjahr)
Erstbehandlung. Laserakupunktur/ Shonishin/ Perlentherapie und ggf. Erstellung einer Arzneimittelrezeptur
Dauer: 40-60 min
Kosten: 175€
Folgebehandlung.
Dauer: 20-30 min
Kosten 95 €
> NADA Akupunktur
Dauer: 30 min
Kosten: 80€
> Laserbehandlung
von Wunden/ Brustwarzen/ Herpes/ Kaiserschnittnarben etc.
Kosten: ab 20€ (abhängig vom Zeitaufwand)
> Behandlung via Online-Ordination
Wenn eine Behandlung in der Ordination nicht möglich ist, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Beratung mittels Videokonferenz. Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur inklusive.
Dauer: 30min
Kosten: 80€ bzw. zuzüglich 25€ je weiterer begonnener Viertelstunde
> Gutschein
erhältlich auf Anfrage.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung?
Je nach Erkrankung und Krankenkasse erhalten Sie einen bestimmten Teilbetrag rückerstattet. Beispielsweise gewährt die ÖGK bei entsprechenden Diagnosen bis zu 10x pro Quartal einen Zuschuss.
Zusätzlich können Allgemeinmedizinische Leistungen, welche Sie von mir in der Ordination erhalten, mit den Krankenversicherungsträgern zum Teil rückverrechnet werden.
Sie müssen dafür die Honorarnote, die Sie von mir erhalten beim Versicherungsträger einreichen. Dieser entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung stattfindet.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif haben, wird von dieser oft ein weiterer Teil- bzw. der gesamte Restbetrag übernommen.
Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrem Versicherungsträger.