Kosten und Erstgespräch

Erstgespräch: Was Sie wissen müssen

Ich lege besonderes viel Wert auf ein ausführliches Erstgespräch um die möglichen Gründe für die aktuellen Beschwerden herauszufinden. Ich bitte alle meine Patienten vor der ersten Ordination einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen mitzubringen. Diesen können Sie im passwortgeschützten Download-Bereich herunterladen. Das Passwort erhalten Sie von mir bei der Terminvereinbarung. Diesen Gesundheitsbogen besprechen wir im Rahmen der ersten Therapiesitzung ausführlich.

Therapiekosten

Die Therapiekosten können je nach Aufwand und Beschwerdebild variieren. Hier können Sie sich einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Bar- bzw. Bankomat-zahlung möglich.

> Erwachsene und Jugendliche

Erstbehandlung. TCM Diagnostik mit anschließender Akupunktur und bei Bedarf Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur 

Dauer:  60-90 min
Kosten: 190 €

Folgebehandlung. Akupunktur und/ oder Kräutertherapie.

Dauer:  30- 45 min
Kosten: 95 € für Körperakupunktur , 105€ für Körper- und Ohrakupunktur

> Kinder:

(bis zum vollendendeten 10. Lebensjahr)

Erstbehandlung. Laserakupunktur/ Shonishin/ Perlentherapie und ggf. Erstellung einer Arzneimittelrezeptur
Dauer:  40-60 min
Kosten: 175€

Folgebehandlung.

Dauer: 20-30 min
Kosten 95 €

> NADA Akupunktur

Dauer: 30 min
Kosten: 80€

> Laserbehandlung

von Wunden/ Brustwarzen/ Herpes/ Kaiserschnittnarben etc.
Kosten: ab 20€ (abhängig vom Zeitaufwand)

> Behandlung via Online-Ordination

Wenn eine Behandlung in der Ordination nicht möglich ist, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Beratung mittels Videokonferenz. Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur inklusive.

Dauer: 30min
Kosten: 80€ bzw. zuzüglich 25€ je weiterer begonnener Viertelstunde

> Gutschein

erhältlich auf Anfrage.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung?

Je nach Erkrankung und Krankenkasse  erhalten Sie einen bestimmten Teilbetrag rückerstattet. Beispielsweise gewährt die ÖGK bei entsprechenden  Diagnosen  bis zu 10x pro Quartal einen Zuschuss.

Zusätzlich können Allgemeinmedizinische Leistungen, welche Sie von mir in der Ordination erhalten, mit den Krankenversicherungsträgern zum Teil rückverrechnet werden.

Sie müssen dafür die Honorarnote, die Sie von  mir erhalten beim Versicherungsträger einreichen. Dieser entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung stattfindet.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif haben, wird von dieser oft ein weiterer Teil- bzw. der gesamte Restbetrag übernommen.

Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrem Versicherungsträger.