Kosten und Erstgespräch

Erstgespräch: Was Sie wissen müssen

Warum ist das Erstgespräch so wichtig?

Individuelle Diagnostik

Ich lege besonders viel Wert auf ein ausführliches Erstgespräch, um die möglichen Gründe für Ihre aktuellen Beschwerden herauszufinden. Dabei nehme ich mir ausreichend Zeit, um Ihre persönliche Krankengeschichte und Ihre Anliegen detailliert zu besprechen. Denn nur mithilfe der individuellen Diagnostik kann ich sicherstellen, dass wir die bestmögliche Behandlung für Sie finden.

Vertrauen aufbauen

In diesem Gespräch geht es nicht nur um Ihre Beschwerden, sondern auch darum, Sie als Mensch kennenzulernen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Ihre Fragen und Bedenken sind bei mir jederzeit willkommen, und ich werde Sie transparent über alle Behandlungsmöglichkeiten informieren.

Transparente Beratung

Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement stehe ich Ihnen zur Seite, damit Sie sich während des gesamten Prozesses gut aufgehoben fühlen. Gemeinsam erarbeiten wir die nächsten Schritte, damit Sie schnellstmöglich Linderung und langfristige Verbesserungen erleben können.

Erste Behandlung

Direkt nach dem Gespräch erfolgt auch schon die erste Behandlung. Ich möchte, dass Sie schnell und effektiv Unterstützung erhalten, daher geht es nach der ausführlichen Beratung sofort in die Behandlung – für ein spürbares Ergebnis, das Ihnen hilft, sich schnell besser zu fühlen. So können Sie noch während des ersten Termins die ersten Schritte zur Verbesserung Ihrer Beschwerden erleben.

Nutzen Sie das Erstgespräch, um sich einen umfassenden Überblick über Ihre gesundheitliche Situation zu verschaffen und den ersten Schritt in Richtung Besserung zu gehen. Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu helfen.

Therapiekosten

Die Therapiekosten können je nach Aufwand und Beschwerdebild variieren. Hier können Sie sich einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Bar- bzw. Bankomat-zahlung möglich.

Therapiekosten für Erwachsene

Erstordination – allgemeine Beschwerden

Ausführliche TCM Diagnostik mit anschließender Akupunkturbehandlung und bei Bedarf Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur 

Dauer:  60-90 min
Kosten: 190 €

Erstordination -Bewegungsapparat Beschwerden

Ausführliche TCM Diagnostik mit anschließender Akupunkturbehandlung

Dauer:  60 min
Kosten: 175 €

Folgebehandlung – Akupunktur/ Kräutertherapie.

Dauer:  30-45 min
Kosten: 105 €

Therapiekosten für Kinder & Jugendliche

Erstordination

Laserakupunktur/ Shonishin/ Perlentherapie und ggf. Erstellung einer Arzneimittelrezeptur

Dauer:  ca. 60 min
Kosten: 175 €

Folgebehandlung

Dauer: 30-45 min
Kosten 105 €

Therapiekosten für kosmetische Behandlungen

Kosmetische Akupunktur

Gua Sha/Schröpfen/Faltenakupunktur/ Lichtbehandlung

Dauer: 60 min
Kosten: 150 €

Botoxbehandlung

Dauer: je nach Aufwand
Kosten: ab 220 €

Therapiekosten für weitere Behandlungen

Laserbehandlung

von Wunden/ Brustwarzen/ Herpes/ Kaiserschnittnarben etc.

Dauer: abhängig vom Aufwand
Kosten: ab 20 €

NADA Akupunktur

Dauer: 40 min
Kosten: 105 €

Behandlung via Online-Ordination

Wenn eine Behandlung in der Ordination nicht möglich ist, biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Beratung mittels Videokonferenz. Erstellung einer Chinesischen Arzneimittelrezeptur inklusive.

Dauer: 30 min
Kosten: 80 € bzw. zuzüglich 25 € je weiterer begonnener Viertelstunde

Behandlungsgutschein

erhältlich auf Anfrage.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung?

Je nach Erkrankung und Krankenkasse erhalten Sie einen bestimmten Teilbetrag rückerstattet. Beispielsweise gewährt die ÖGK bei entsprechenden Diagnosen bis zu 10x pro Quartal einen Zuschuss.

Zusätzlich können Allgemeinmedizinische Leistungen, welche Sie von mir in der Ordination erhalten, mit den Krankenversicherungsträgern zum Teil rückverrechnet werden.

Gerne reiche ich die Honorarnote, die Sie von  mir erhalten beim Versicherungsträger für Sie ein. Dieser entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung stattfindet.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif haben, wird von dieser oft ein weiterer Teil- bzw. der gesamte Restbetrag übernommen.

Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrem Versicherungsträger.